Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026 · Ausschließlich für Unternehmer (B2B)
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Printed4U, Inhaber Ercüment Elisert, Papiermühlweg 10, 89426 Wittislingen (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").
Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, d. h. natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von diesem Angebot ausgeschlossen.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
Vertragsschluss
Die Darstellungen auf unserer Website sowie die Anfrageformulare stellen kein rechtlich verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage (invitatio ad offerendum) dar.
Der Vertragsschluss erfolgt in folgenden Schritten:
- Der Auftraggeber übermittelt eine Anfrage (z. B. über das Online-Formular, den Konfigurator, per E-Mail oder telefonisch), ggf. mit Unterlagen (CAD-Daten, Fotos, Zeichnungen).
- Der Auftragnehmer erstellt auf Basis der Anfrage ein schriftliches Angebot.
- Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Ausführungsbeginn nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber zustande.
Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
Preise und Zahlung
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich alle Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Auf der Website genannte Preise (z. B. „ab"- und Richtpreise) sind unverbindliche Orientierungswerte; verbindlich ist stets das individuelle Angebot.
Rechnungen sind — soweit nicht abweichend vereinbart — innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung des Zahlungsziels treten die gesetzlichen Verzugsfolgen ein.
Wir behalten uns vor, für Neukunden oder bei Aufträgen mit hohem Auftragswert eine angemessene Anzahlung zu verlangen; deren Höhe wird im Angebot ausgewiesen.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Lieferung und Fristen
Liefer- und Ausführungsfristen sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindliche Richtwerte. Die auf der Website oder im Angebot genannte typische Lieferzeit (in der Regel drei bis sieben Arbeitstage nach Auftragsbestätigung) ist ein solcher Richtwert; verbindliche Fristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Lieferfristen beginnen mit dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Übermittlung aller für die Ausführung erforderlichen Unterlagen, Daten und sonstiger Mitwirkung des Auftraggebers sowie — soweit vereinbart — dem Eingang einer Anzahlung.
Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, unvorhersehbare Betriebsstörungen sowie sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern die Fristen angemessen. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert.
Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren und erstellten Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers (Vorbehaltsware).
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten oder zu veräußern. Er tritt hiermit bereits jetzt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des ausstehenden Rechnungsbetrags an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt.
Mitwirkungspflichten und Kundendaten
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten (z. B. CAD-Daten, Zeichnungen, Fotos, technische Spezifikationen) rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die übermittelten Daten vollständig, fehlerfrei und für die vorgesehene Fertigung geeignet sind. Mehraufwand durch fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen geht zu Lasten des Auftraggebers.
Daten des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer ausschließlich zur Auftragserfüllung verarbeitet. Weiteres zur Datenverarbeitung regelt unsere Datenschutzerklärung; zur Vertraulichkeit übermittelter Unterlagen siehe § 7.
Schutzrechte, Reverse Engineering und Geheimhaltung
Zusicherung des Auftraggebers
Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er berechtigt ist, die übermittelten Bauteile, Objekte, Daten und sonstigen Vorlagen nachbauen, vervielfältigen oder reproduzieren zu lassen. Er sichert zu, dass die Ausführung des Auftrags keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere keine Patente, Gebrauchsmuster, eingetragenen Designs (Geschmacksmuster), Markenrechte oder Urheberrechte.
Freistellungspflicht
Sollten Dritte gegenüber dem Auftragnehmer Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten geltend machen, die auf die vom Auftraggeber übermittelten Vorlagen oder Anweisungen zurückzuführen sind, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von diesen Ansprüchen frei und ersetzt dem Auftragnehmer die dadurch entstehenden erforderlichen Kosten (einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten).
Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei — insbesondere technische und kaufmännische Daten, Konstruktionsunterlagen und Kundendaten — vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort. Auf Wunsch des Auftraggebers schließen die Parteien vor Übermittlung von Unterlagen eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung.
Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Verpflichtung beruht, sowie Informationen, zu deren Offenlegung eine Partei gesetzlich oder behördlich verpflichtet ist.
Mängelrechte und Gewährleistung
Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass er seiner Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung schriftlich zu rügen; verdeckte Mängel innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung.
Bei berechtigter Mängelrüge steht dem Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) zu. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Fristsetzung fehl, kann der Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen.
Da 3D-gedruckte Bauteile fertigungsbedingten Toleranzen unterliegen, stellen geringfügige, technisch bedingte Abweichungen in Maßhaltigkeit, Oberfläche oder Farbe innerhalb der branchenüblichen bzw. vorab abgestimmten Toleranzen keinen Mangel dar.
Mängel, die auf fehlerhaften oder ungeeigneten Vorgaben, Daten oder Materialien des Auftraggebers beruhen, begründen keine Gewährleistungsansprüche.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Die gesetzliche Haftung bei Arglist, für Garantien, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden — gleich aus welchem Rechtsgrund — nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen hat, eine Garantie übernommen hat oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.
Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — der Sitz des Auftragnehmers (89426 Wittislingen). Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Schriftformklausel
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie aller Verträge, auf die diese AGB Anwendung finden, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.